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Allgemeine und Geschäftsbedingungen

BRAWA-PHOTO Studio Baumann

​

I. Geltung

1. Die nachfolgenden allgemeinen

und Geschäftsbedingungen

(folgend

AGB genannt)

​

gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und

Leistungen.

2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des

Angebots des Fotografen d

urch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des

Bildmaterials zur Veröffentlichung.

3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen

zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit wid

ersprochen.

Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass

der Fotograf diese schriftlich anerkennt.

4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche

Einbeziehung auch für alle

zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des

Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.

II. Auftragsproduktionen

1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten wäh

rend

der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn

erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten

Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktion

szeit aus

Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche

Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer

angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.

2. Der Fotograf ist berech

tigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion

eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in

Auftrag zu geben.

3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nac

h

Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.

4. Sind

dem Fotografen innerhalb von einer Woche

nach Ablieferung der Aufnahmen keine

schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und

mängelfrei abgenommen.

III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)

1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher

Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch

für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.

2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um

urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz

handelt.

3. Vom Kund

en i

m

Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind

eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.

4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,

dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

5. De

r Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte

nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung

weitergeben.

6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,

Qualität oder Zustand

des Bildmaterials be

treffen, sind innerhalb von einer Woche

nach Empfang mitzuteilen.

Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet

zugegangen.

IV. Nutzungsrechte

1. Der Kunde erwirbt grundsät

zlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen

Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken

sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen

zeitlich begrenzt auf die Dauer der

Veröffentlichungszeiträume des e

ntsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.

2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder

Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von

mindestens 100% auf das jeweilige G

rundhonorar.

3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung

des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in

dem Medium oder Datenträger, welche/

-

s/

-

n der Kunde angegeben hat od

er welche/

-

s/

-

r sich

aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der

Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der

Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.

4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung

oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen

Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:

-

eine Zweitverwertung oder Zw

eitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,

produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,

jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,

-

die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung d

es Bildmaterials auf Datenträgern aller

Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD

-

ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der

technischen Verarbeitung und Verwaltung des

Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,

-

jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche

Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online

-

Datenbanken oder in

anderen elektronischen Archiven (au

ch soweit es sich um interne elektronische Archive des

Kunden handelt),

-

die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf

Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von

Har

dcoipes

geeignet sind.

5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto

-

Composing, Montage oder durch

elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind

nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und

nur bei Kennzeichnung mit

[M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder

anderweitig als Motiv benutzt werden.

6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise

auf Dri

tte, auch nicht auf andere Konzern

-

oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche

Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der

Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in

zweifelsf

reier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der

vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen

Vertragsverhältnis.

8. Der Fotograf bleibt auch be

i Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte

berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter

Kennzeichen (Marken, Firm

en, Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es

wird ein entsprechend unterzeichnetes Release

-

Formular beigefügt. Der Erwerb von

Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der

bildenden

oder

angewan

dten

Kunst

sowie

die

Einholung

von

Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der

Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten

Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.

2. Ab dem

Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für

dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.

3.

Tritt der

Kunde

aus Gründen, die dieser zu verantworten hat, vom

Auftrag

zurück, hat der

Fotograf das Recht, bis zu 25% des Auftragswertes als

Schadensersatz in Rechnung zu

stellen. Nachbestellungen sind nur rückgängig zu machen, sofern der Auftrag noch nicht

durch das Fremdlabor bearbeitet worden ist. Schadensersatzansprüche entstehen dem

Auftraggeber nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit

des Fotografen

.

4.

Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der

Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben

-

und Schutzpflichten bei

Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder

vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation,

Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mi

t großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf

Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,

Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann

keine Haftung für jegliche daraus resu

ltierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen

werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen,

bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf

eigene Rechnung seine Leistunge

n erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.

VI. Honorare

1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach

der jeweils aktuellen Bildho

norarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto

-

Marketing

(MFM).

2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem

vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV

. 3 abgegolten.

3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material

-

und Laborkosten,

Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)

sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden

.

4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in

Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der

Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent

sprechend dem

jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.

5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in

Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der

Aufnahmen als Arbe

itsvorlage für Layout

-

und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer

abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.

6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit

unbestrittenen oder recht

skräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist

außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.

VII. Rückgabe des Bildmaterials

1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nac

h der Veröffentlichung

oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,

unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung

der 3

-

Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotograf

en.

2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die

Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die

Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.

3. Überlässt der Fotograf auf Anf

orderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis

Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in

Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach

Erhalt zurückzugeben, sofe

rn auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale

Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine

Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt

worden ist.

4.

Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in

branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der

Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.

VIII.

Mitwirkungspflichten des Kunden

Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des

Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,

Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für

eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung

gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person und deren Kontaktdaten benennen, die

ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 1 Stunde vor deren Beginn als

verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen

zur Verfügung steht. Während eines

Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet.

IX.

Vertrag

s

s

trafe,

Schade

nsersatz

1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,

Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine

Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltl

ich

weitergehender Schadensersatzansprüche.

2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem

Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche

Nutzungshonorar zu zahlen.

X. Allgemeine

s

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei

Lieferungen ins Ausland.

2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der

Schriftform.

3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser

AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten

sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu

e

rsetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt

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