Termine mit Voranmeldung / Terminvereinbarung
online www.brawa-photo.com oder telefonisch 01522 198 3177 möglich
Allgemeine und Geschäftsbedingungen
BRAWA-PHOTO Studio Baumann
​
I. Geltung
1. Die nachfolgenden allgemeinen
und Geschäftsbedingungen
(folgend
AGB genannt)
​
gelten für alle vom Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und
Leistungen.
2. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung bzw. des
Angebots des Fotografen d
urch den Kunden, spätestens jedoch mit der Annahme des
Bildmaterials zur Veröffentlichung.
3. Wenn der Kunde den AGB widersprechen will, ist dieses schriftlich binnen drei Werktagen
zu erklären. Abweichenden Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit wid
ersprochen.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden erlangen keine Gültigkeit, es sei denn, dass
der Fotograf diese schriftlich anerkennt.
4. Die AGB gelten im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung auch ohne ausdrückliche
Einbeziehung auch für alle
zukünftigen Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen des
Fotografen, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden.
II. Auftragsproduktionen
1. Soweit der Fotograf Kostenvoranschläge erstellt, sind diese unverbindlich. Treten wäh
rend
der Produktion Kostenerhöhungen ein, sind diese erst dann vom Fotografen anzuzeigen, wenn
erkennbar wird, dass hierdurch eine Überschreitung der ursprünglich veranschlagten
Gesamtkosten um mehr als 15 % zu erwarten ist. Wird die vorgesehene Produktion
szeit aus
Gründen überschritten, die der Fotograf nicht zu vertreten hat, so ist eine zusätzliche
Vergütung auf der Grundlage des vereinbarten Zeithonorars bzw. in Form einer
angemessenen Erhöhung des Pauschalhonorars zu leisten.
2. Der Fotograf ist berech
tigt, Leistungen von Dritten, die zur Durchführung der Produktion
eingekauft werden müssen, im Namen und mit Vollmacht sowie für Rechnung des Kunden in
Auftrag zu geben.
3. Vorbehaltlich einer anderweitigen Regelung werden die Aufnahmen, die dem Kunden nac
h
Abschluss der Produktion zur Abnahme vorgelegt werden, durch den Fotografen ausgewählt.
4. Sind
dem Fotografen innerhalb von einer Woche
nach Ablieferung der Aufnahmen keine
schriftlichen Mängelrügen zugegangen, gelten die Aufnahmen als vertragsgemäß und
mängelfrei abgenommen.
III. Überlassenes Bildmaterial (analog und digital)
1. Die AGB gelten für jegliches dem Kunden überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher
Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch
für elektronisches oder digital übermitteltes Bildmaterial.
2. Der Kunde erkennt an, dass es sich bei dem vom Fotografen gelieferten Bildmaterial um
urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Ziff.5 Urheberrechtsgesetz
handelt.
3. Vom Kund
en i
m
Auftrag gegebene Gestaltungsvorschläge oder Konzeptionen sind
eigenständige Leistungen, die zu vergüten sind.
4. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall,
dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.
5. De
r Kunde hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte
nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung
weitergeben.
6. Reklamationen, die den Inhalt der gelieferten Sendung oder Inhalt,
Qualität oder Zustand
des Bildmaterials be
treffen, sind innerhalb von einer Woche
nach Empfang mitzuteilen.
Anderenfalls gilt das Bildmaterial als ordnungsgemäß, vertragsgemäß und wie verzeichnet
zugegangen.
IV. Nutzungsrechte
1. Der Kunde erwirbt grundsät
zlich nur ein einfaches Nutzungsrecht zur einmaligen
Verwendung. Veröffentlichungen im Internet oder die Einstellung in digitale Datenbanken
sind vorbehaltlich anderweitiger Vereinbarungen
zeitlich begrenzt auf die Dauer der
Veröffentlichungszeiträume des e
ntsprechenden bzw. eines vergleichbaren Printobjektes.
2. Ausschließliche Nutzungsrechte, medienbezogene oder räumliche Exklusivrechte oder
Sperrfristen müssen gesondert vereinbart werden und bedingen einen Aufschlag von
mindestens 100% auf das jeweilige G
rundhonorar.
3. Mit der Lieferung wird lediglich das Nutzungsrecht übertragen für die einmalige Nutzung
des Bildmaterials zu dem vom Kunden angegebenen Zweck und in der Publikation und in
dem Medium oder Datenträger, welche/
-
s/
-
n der Kunde angegeben hat od
er welche/
-
s/
-
r sich
aus den Umständen der Auftragserteilung ergibt. Im Zweifelsfall ist maßgeblich der
Nutzungszweck, für den das Bildmaterial ausweislich des Lieferscheins oder der
Versandadresse zur Verfügung gestellt worden ist.
4. Jede über Ziffer 3. hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung
oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen
Zustimmung des Fotografen. Das gilt insbesondere für:
-
eine Zweitverwertung oder Zw
eitveröffentlichung, insbesondere in Sammelbänden,
produktbegleitenden Prospekten, bei Werbemaßnahmen oder bei sonstigen Nachdrucken,
jegliche Bearbeitung, Änderung oder Umgestaltung des Bildmaterials,
-
die Digitalisierung, Speicherung oder Duplizierung d
es Bildmaterials auf Datenträgern aller
Art (z.B. magnetische, optische, magnetooptische oder elektronische Trägermedien wie CD
-
ROM, DVD, Festplatten, Arbeitsspeicher, Mikrofilm etc.), soweit dieses nicht nur der
technischen Verarbeitung und Verwaltung des
Bildmaterials gem. Ziff.III 5. AGB dient,
-
jegliche Vervielfältigung oder Nutzung der Bilddaten auf digitalen Datenträgern, jegliche
Aufnahme oder Wiedergabe der Bilddaten im Internet oder in Online
-
Datenbanken oder in
anderen elektronischen Archiven (au
ch soweit es sich um interne elektronische Archive des
Kunden handelt),
-
die Weitergabe des digitalisierten Bildmaterials im Wege der Datenfernübertragung oder auf
Datenträgern, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von
Har
dcoipes
geeignet sind.
5. Veränderungen des Bildmaterials durch Foto
-
Composing, Montage oder durch
elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes sind
nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Fotografen und
nur bei Kennzeichnung mit
[M] gestattet. Auch darf das Bildmaterial nicht abgezeichnet, nachgestellt fotografiert oder
anderweitig als Motiv benutzt werden.
6. Der Kunde ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise
auf Dri
tte, auch nicht auf andere Konzern
-
oder Tochterunternehmen, zu übertragen. Jegliche
Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der
Voraussetzung der Anbringung des vom Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in
zweifelsf
reier Zuordnung zum jeweiligen Bild.
7. Die Einräumung der Nutzungsrechte steht unter der aufschiebenden Bedingung der
vollständigen Bezahlung sämtlicher Zahlungsansprüche des Fotografen aus dem jeweiligen
Vertragsverhältnis.
8. Der Fotograf bleibt auch be
i Übertragung der ausschließlichen (exklusiven) Nutzungsrechte
berechtigt, seine Fotos zu Zwecken der Eigenwerbung selbst zu verwenden.
V. Haftung
1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter
Kennzeichen (Marken, Firm
en, Geschmacksmuster) Personen oder Objekte, es sei denn, es
wird ein entsprechend unterzeichnetes Release
-
Formular beigefügt. Der Erwerb von
Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus, z. B. für abgebildete Werke der
bildenden
oder
angewan
dten
Kunst
sowie
die
Einholung
von
Veröffentlichungsgenehmigungen bei Sammlungen, Museen etc. obliegt dem Kunden. Der
Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung sowie die sich aus der konkreten
Veröffentlichung ergebenden Sinnzusammenhänge.
2. Ab dem
Zeitpunkt der ordnungsgemäßen Lieferung des Bildmaterials ist der Kunde für
dessen sachgemäße Verwendung verantwortlich.
3.
Tritt der
Kunde
aus Gründen, die dieser zu verantworten hat, vom
Auftrag
zurück, hat der
Fotograf das Recht, bis zu 25% des Auftragswertes als
Schadensersatz in Rechnung zu
stellen. Nachbestellungen sind nur rückgängig zu machen, sofern der Auftrag noch nicht
durch das Fremdlabor bearbeitet worden ist. Schadensersatzansprüche entstehen dem
Auftraggeber nur bei Vorsatz, oder grober Fahrlässigkeit
des Fotografen
.
4.
Gegen den Fotografen gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der
Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben
-
und Schutzpflichten bei
Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder
vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden ist. Die Organisation,
Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mi
t großer Sorgfalt. Sollte jedoch auf
Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse,
Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann
keine Haftung für jegliche daraus resu
ltierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen
werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen,
bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf
eigene Rechnung seine Leistunge
n erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
VI. Honorare
1. Es gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach
der jeweils aktuellen Bildho
norarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto
-
Marketing
(MFM).
2. Mit dem vereinbarten Honorar wird die einmalige Nutzung des Bildmaterials zu dem
vereinbarten Zweck gemäß Ziff. IV
. 3 abgegolten.
3. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material
-
und Laborkosten,
Modellhonorare, Kosten für erforderliche Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.)
sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Kunden
.
4. Der Honoraranspruch ist bei Ablieferung der Aufnahme fällig. Wird eine Produktion in
Teilen abgeliefert, so ist das entsprechende Teilhonorar mit jeweiliger Lieferung fällig. Der
Fotograf ist berechtigt, bei Produktionsaufträgen Abschlagszahlungen ent
sprechend dem
jeweils erbrachten Leistungsumfang zu verlangen.
5. Das Honorar gemäß VI. 1. AGB ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in
Auftrag gegebene und gelieferte Bildmaterial nicht veröffentlicht wird. Bei Verwendung der
Aufnahmen als Arbe
itsvorlage für Layout
-
und Präsentationszwecke fällt vorbehaltlich einer
abweichenden Vereinbarung ein Honorar von mindestens EURO 75,00 pro Aufnahme an.
6. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur mit
unbestrittenen oder recht
skräftig festgestellten Forderungen des Kunden zulässig. Zulässig ist
außerdem die Aufrechnung mit bestrittenen aber entscheidungsreifen Gegenforderungen.
VII. Rückgabe des Bildmaterials
1. Analoges Bildmaterial ist in der gelieferten Form unverzüglich nac
h der Veröffentlichung
oder der vereinbarten Nutzung, spätestens jedoch 3 Monate nach dem Lieferdatum,
unaufgefordert zurückzusenden; beizufügen sind zwei Belegexemplare. Eine Verlängerung
der 3
-
Monatsfrist bedarf der schriftlichen Genehmigung des Fotograf
en.
2. Digitale Daten sind nach Abschluss der Nutzung grundsätzlich zu löschen bzw. sind die
Datenträger zu vernichten. Der Fotograf haftet nicht für den Bestand und/oder die
Möglichkeit einer erneuten Lieferung der Daten.
3. Überlässt der Fotograf auf Anf
orderung des Kunden oder mit dessen Einverständnis
Bildmaterial lediglich zum Zwecke der Prüfung, ob eine Nutzung oder Veröffentlichung in
Betracht kommt, hat der Kunde analoges Bildmaterial spätestens innerhalb eines Monats nach
Erhalt zurückzugeben, sofe
rn auf dem Lieferschein keine andere Frist vermerkt ist. Digitale
Daten sind zu löschen bzw. sind die Datenträger zu vernichten oder zurückzugeben. Eine
Verlängerung dieser Frist ist nur wirksam, wenn sie vom Fotografen schriftlich bestätigt
worden ist.
4.
Die Rücksendung des Bildmaterials erfolgt durch den Kunden auf dessen Kosten in
branchenüblicher Verpackung. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der
Beschädigung während des Transports bis zum Eingang beim Fotografen.
VIII.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass dem Fotografen alle für die Ausführung des
Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen (Wegbeschreibungen,
Sonderwünsche etc.). Wird der Fotograf für
eine Hochzeit oder sonstige Veranstaltung
gebucht, wird der Kunde dem Fotografen eine Person und deren Kontaktdaten benennen, die
ihm während der betreffenden Veranstaltung sowie 1 Stunde vor deren Beginn als
verantwortlicher Ansprechpartner für Rückfragen
zur Verfügung steht. Während eines
Fototermins ist das Fotografieren durch Mitbewerber nicht gestattet.
IX.
Vertrag
s
s
trafe,
Schade
nsersatz
1. Bei jeglicher unberechtigten (ohne Zustimmung des Fotografen erfolgten) Nutzung,
Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine
Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltl
ich
weitergehender Schadensersatzansprüche.
2. Bei unterlassenem, unvollständigem, falsch platziertem oder nicht zuordnungsfähigem
Urhebervermerk ist ein Aufschlag in Höhe von 100 % auf das vereinbarte bzw. übliche
Nutzungshonorar zu zahlen.
X. Allgemeine
s
1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei
Lieferungen ins Ausland.
2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
Schriftform.
3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser
AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten
sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu
e
rsetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt